Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. September 2023
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen Kunden und der Nägele-Capaul AG, Rorschacherstrasse 60, CH-9402 Mörschwil (nachfolgend «Nägele-Capaul AG»), betreffend Lieferungen, Leistungen und Angebote von Nägele-Capaul AG.
1.2. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Nägele-Capaul AG diese schriftlich bestätigt. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.
- Leistungen der Gesellschaft
2.1. Nägele-Capaul AG bietet Hardware und Dienstleistungen aller Art im Bereich Telekommunikation, IT, Alarmierung, Funk an.
2.2. Zur Vertragserfüllung kann die Nägele-Capaul AG Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
- Angebot und Vertragsschluss
3.1. Die Angebote von Nägele-Capaul AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2. Bestellungen haben schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardformularen (sofern vorhanden) zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber Nägele-Capaul AG.
3.3. Bestellungen sind für Nägele-Capaul AG erst nach schriftlicher Bestellbestätigung verbindlich.
- Preise
4.1. Massgebend sind die in unserer Bestellbestätigung genannten Preise. Diese werden zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert.
4.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exkl. Transportkosten und exkl. MWST.
4.3. Preise können ohne vorgängige Ankündigung von Nägele-Capaul AG angepasst werden.
- Liefer- und Leistungstermine
5.1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen durch Nägele-Capaul AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Nägele-Capaul AG durch Zulieferer und Hersteller.
- Annahmeverzug
6.1. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder der Dienstleistung verweigert oder erklärt, die Waren oder Werke nicht abnehmen zu wollen, kann Nägele-Capaul AG nach ihrer Wahl die Liefergegenstände auf Kosten des Käufers hinterlegen oder verkaufen oder sie kann vom Vertrag zurücktreten. Nägele-Capaul AG ist in allen Fällen berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Preises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
- Lieferung
7.1. Die Lieferung erfolgt per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kosten für den Transport trägt der Kunde.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung umgehend nach Eingang zu prüfen. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Nägele-Capaul AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
7.3. Bei verspäteter Anzeige gelten die Waren als genehmigt und es entfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung und Haftung von Nägele-Capaul AG.
- Gefahrenübergang
8.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden von Nägele-Capaul AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Nägele-Capaul AG hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
- Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
9.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum
9.3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
9.4. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien, Akkus, etc. ist ausgeschlossen.
9.5. Gewährleistungsansprüche gegen Nägele-Capaul AG stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
9.6. Tritt während der Gewährleistungsfrist ein gewährleistungspflichtiger Mangel auf, welcher rechtzeitig gerügt wurde, hat der Kunde zunächst einzig das Recht auf Reparatur bzw. Nachbesserung. Das Recht auf Minderung und Wandelung ist ausgeschlossen. Ist eine Reparatur oder Nachbesserung nicht möglich, hat Nägele-Capaul AG das Recht, eine technisch gleichwertige Lösung zu implementieren. Darüber hinaus werden sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.
- Retouren
10.1. Retouren werden nur akzeptiert, wenn das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit welcher das Gerät geliefert wurde, an Nägele-Capaul AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten für Hin- und Rücktransport sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder Einzel-Geräten wird keine neue Gewährleistungsfrist für die gesamte Bestellung ausgelöst. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Bauteile. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür zu sorgen, dass auf diesen befindlichen Daten durch Kopien gesichert werden. Nägele-Capaul AG übernimmt keine Haftung für allfällige durch die Reparatur bedingte Datenverluste.
- Kündigung und Beendigung
11.1. Bei Dauerschuldverträgen bestimmt sich die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit der Nägele-Capaul AG abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen vereinbart, so gilt grundsätzlich eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Abonnemente und Dienstleistungen jeweils per Ende der entsprechenden Verrechnungsperiode gekündigt werden.
11.2. Die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt eine schwere Verletzung der vertraglichen Pflichten oder rechtswidriges Verhalten, namentlich die Nichteinhaltung der in Ziffer 14 definierten Pflichten.
11.3. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Vergütung bis zum ordentlichen Kündigungstermin dennoch geschuldet. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages/der Gebühr pro rata temporis ist ausgeschlossen.
11.4. Kündigungen haben fristgerecht, mindestens 40 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
11.5. Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme von Geräten oder vor Entgegennahme der Dienstleistung, schuldet der Kunde Nägele-Capaul AG sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
11.6. Löst Nägele-Capaul AG den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos auf, insbesondere, weil der Kunde rechts- und vertragswidrig gehandelt hat, schuldet der Kunde Nägele-Capaul AG sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.
- Eigentumsvorbehalt
12.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Nägele-Capaul AG.
12.2. Stellt Nägele-Capaul AG dem Kunden für den Betrieb von Anwendungen und im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen Geräte zur Verfügung, bleibt diese während der ganzen Vertragsdauer Eigentum der Nägele-Capaul AG oder deren Lieferanten. Die Begründung von Pfand- oder Retentionsrechten zu Gunsten Dritter ist ausgeschlossen. Im Falle von Pfändung, Verarrestierung, Retention oder Konkursbeschlag ist der Kunde verpflichtet, Nägele-Capaul AG unverzüglich zu informieren und das zuständige Konkurs- oder Betreibungsamt auf das Eigentum von Nägele-Capaul AG hinzuweisen. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die Geräte unbeschädigt an Nägele-Capaul AG zurückzugeben. Kommt der Kunde der Aufforderung innert der gesetzten Frist nicht nach, ist Nägele-Capaul AG berechtigt, die nicht retournierten Geräte in Rechnung zu stellen.
- Zahlung
13.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bei Übergabe in bar oder innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
13.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Nägele-Capaul AG über den Betrag verfügen kann.
13.3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Nägele-Capaul AG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen.
13.4. Leistet der Kunde auch nach Mahnung und innert angesetzter Nachfrist keine Zahlung, ist Nägele-Capaul AG berechtigt, weiterhin die Erfüllung des Vertrags nebst Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen. Sie kann stattdessen aber auch vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
13.5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Zahlungsverzug, hält er sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Einleitung eines Nachlassstundungs- oder Konkursverfahrens, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Nägele-Capaul AG ist in diesem Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Dienstleistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
13.6. Bei Zahlungsverzug ist Nägele-Capaul AG berechtigt, Anwendungen und Dienstleistungen unverzüglich zu sperren und einzustellen. Für die Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 75.00 erhoben.
- Rechte und Pflichten des Kunden
14.1. Soweit der Kunde die Berechtigung hat Waren, Dienstleistungen und sonstigen Angebote der Nägele-Capaul AG im Internet zu präsentieren und zu bewerben. ist er für den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen zu verschicken oder anderweitig gegen die „Netiquette“ zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls solche durch seine Präsentation für die Nägele-Capaul AG entstehen. Der Kunde hat im Rahmen des Bezugs von Lieferungen, Dienstleistungen und Angeboten von Nägele-Capaul AG sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.
14.2. Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das zur Verfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. Nägele-Capaul AG ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen. Nägele-Capaul AG behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte.
14.3. Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
• Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes
• Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen
• Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB)
• Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (Art. 197 StGB)
• Aufruf zu Gewalt (Art. 259 StGB)
• Rassistisch diskriminierende Inhalte (Art. 261 StGB)
14.4. Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, ist er verpflichtet, dies der Nägele-Capaul AG mitzuteilen. Die Nägele-Capaul AG wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.
14.5. Die Abtretung oder Übertragung der bei Nägele-Capaul AG bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung mit der Nägele-Capaul AG erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich Nägele-Capaul AG vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
14.6. Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. Nägele-Capaul AG gibt keinerlei Zusicherungen betreffend Verfügbarkeit Internet-Zugang auf allen Endgeräten. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Trifft der Kunde die erforderlichen Massnahmen nicht innert nützlicher Frist, ist Nägele-Capaul AG berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.
14.7. Der Kunde ist für die nötigen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und trifft die Massnahmen, um einen sichere Datenspeicherung und Datenverarbeitung zu gewährleisten. Er ist gegenüber der Nägele-Capaul AG für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Kunden dennoch, so ist der Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet.
14.8. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
14.9. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse, an welcher Internet- und Voice-Dienste von Nägele-Capaul AG eingesetzt werden, unverzüglich an Nägele-Capaul AG zu melden.
14.10. Soweit der Kunde bei Nägele-Capaul AG bezogene Dienstleistungen mit Zustimmung von Nägele-Capaul AG an einen Dritten überträgt, hat er ausdrücklich dafür zu sorgen, dass die Endkunden über sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug über die Nutzung der Hosting-, Internet- und Voice-Dienste der Nägele-Capaul AG in Kenntnis gesetzt sind und diese Rechte und Pflichten vertraglich an den Endkunden überbunden werden.
- Haftung
15.1. Die Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Dienstleistungen entstehen, sei es aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung, werden sowohl gegen Nägele-Capaul AG, als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen wegbedungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
15.2. Jede Haftung für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschäden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.
15.3. Nägele-Capaul AG garantiert und haftet weder für den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch für den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, welche insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.
15.4. Nägele-Capaul AG übernimmt keinerlei Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
15.5. Nägele-Capaul AG übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.
15.6. Nägele-Capaul AG behält sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen gegenüber Kunden vor bei Delikten (insbesondere bei Daten-Kriminalität, Datenmissbrauch und so genannten Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur von Nägele-Capaul AG oder dessen Lieferanten.
- Urheberrechte / Software Gewährleistung
16.1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden ausschliesslich nach den Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers, der mit diesem direkt abgeschlossen wird. Nägele-Capaul AG übernimmt keine Haftung für Fehler und Schäden aus mangelhafter Software.
- Datenschutz
17.1. Im Rahmen der vertraglichen Beziehung zum Kunden bearbeitet Nägele-Capaul AG personenbezogene Daten. Die Datenschutzerklärung wird unter https://www.naegele-capaul.com/ publiziert.
- Änderung der AGB
18.1. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter https://www.naegele-capaul.com/ publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die jeweils aktuelle Fassung in Kenntnis zu setzen. Nägele-Capaul AG behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit anzupassen.
- Gerichtsstand
19.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist St. Gallen.
19.2. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NÄGELE-CAPAUL communications AG
Allgemeine Verkaufsbedingungen der
NÄGELE-CAPAUL communications AG
nachfolgend Lieferant genannt
1. Form und Gültigkeit des Vertrages
Mündliche Offerten seitens des Lieferanten sowie gedruckte Preislisten und/oder schriftliche Angebote ohne genaue Annahmefrist für den KUNDEN werden als nicht verbindlich erachtet und verpflichten den Lieferanten nicht.
Jede Bestellung des KUNDEN bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch den Lieferanten.
Ohne ausdrückliche gegenteilige Übereinkunft sind diese allgemeinen Verkaufsbedingungen anwendbar auf jeden Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem KUNDEN; allfällige Vertragsklauseln und -bedingungen des KUNDEN werden wegbedungen.
Die Gültigkeit des Vertrages wird durch die Nichtigkeit einzelner dieser Bestimmungen nicht berührt, soweit diese nichteinen wesentlichen Vertragsbestandteil darstellen.
2. Lieferung
Ohne gegenteilige Abmachung erfolgt jede Lieferung ab Auslieferungslager des Lieferanten. Die Kosten für Verpackung und Versand gehen zulasten des KUNDEN und werden auf der Rechnung getrennt aufgeführt. Wenn die Verpackung als Eigentum des Lieferanten bezeichnet wird, muss sie auf Kosten des Kunden an den Versandort zurückgesandt werden.
Das Transportrisiko trägt der KUNDE, selbst wenn der Lieferant auf Wunsch des KUNDEN in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Transportversicherung abschliesst. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung während des Transportes müssen vom KUNDEN gegenüber dem Transporteur oder allenfalls gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Die vom Lieferanten angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich; der Lieferant behält sich die Änderung der Lieferfristen in angemessener Weise sowie Teillieferung vor.
Jede Lieferung ist vom KUNDEN sofort nach Empfang zu kontrollieren; über festgestellte Mängel ist der Lieferant binnen 5 Tagen zu informieren. Stillschweigen des KUNDEN bedeutet Annahme der Lieferung.
3. Montage
Wenn der Vertrag die Montage der Geräte durch den Lieferanten vorsieht, obliegt es dem KUNDEN, die vom Lieferanten verlangten Vorbereitungsarbeiten innert nützlicher Frist und auf eigene Kosten auszuführen, insbesondere Geländearbeiten, Erstellen von Gerüsten, Beschaffung von Licht- und Stromquellen sowie Baumaterialien und andere entsprechende Vorleistungen. Falls eine Installation in einem Fahrzeug vorgenommen werden muss, ist es Sache des KUNDEN, vor der Installation die richtigen Entstörmassnahmen auf eigene Kosten zu treffen oder treffen zu lassen und die Funktionstüchtigkeit der elektrischen Anlage zu prüfen.
Die Montagekosten sowie die damit zusammenhängenden Reisekosten werden dem KUNDEN zu dem beim Lieferanten üblichen Tarif in Rechnung gestellt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Dieser Eigentumsvorbehalt beinhaltet für den KUNDEN das Verbot, die Ware entgeltlich oder unentgeltlich weiter zu veräussern, sowie die Verpflichtung, den Lieferanten unverzüglich über jedwelche Ansprüche (insbesondere Pfändung und Arrest) zu informieren, welche von Dritten bezüglich dieser Waren geltend gemacht werden.
5. Garantie
Auf Produkte des Lieferanten wird eine Garantie für Fabrikationsfehler für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum (d.h. ab Versanddatum) oder – wenn der Lieferant die Montage vorgenommen hat – ab Datum des Abschlusses der Montagearbeiten gewährt. Die Garantieverpflichtung des Lieferanten beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz der als mangelhaft erkannten Teile, wobei der Lieferant das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz zusteht. Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel aufgrund üblicher Abnutzung, wegen schlechten Unterhalts, Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, Reparaturversuchen durch den KUNDEN oder durch nicht autorisierte Drittpersonen, Nichtfunktionieren der Endgeräte bei Ausfall der Netzinfrastruktur oder aus ähnlichen Gründen. Leistungen seitens des Lieferanten für Behebungen solcher Mängel sowie sämtliche Kosten, die aus Änderungen von Vorschriften entstehen, werden in Rechnung gestellt. Alle Ansprüche des KUNDEN auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder auf Entschädigung für Nutzungsentgang werden ausdrücklich wegbedungen.
Diese Garantie deckt keine Batterien, Akkus oder Sicherungen. Für von Dritten hergestellte Produkte, die der Lieferant ausliefert, beschränkt sich die Garantieverpflichtung des Lieferanten darauf, dem KUNDEN eine allfällige vom Hersteller gewährte Garantie zugutekommen zu lassen.
Die Reichweite der Geräte sowie das Auftreten von Interferenzen oder von Störungen, die durch andere Betreiber von elektrischen Geräten verursacht werden, sind nicht Gegenstand der Garantie. Die Ansprüche des KUNDEN aus dieser Garantie sind nicht übertragbar.
Der KUNDE hat den Lieferanten schriftlich über die Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels zu informieren. Der Lieferant wird den Empfang der Mängelrüge schriftlich bestätigen und gleichzeitig die Bedingungen für die Instandstellung mitteilen (Ort, Datum, usw.). Falls der Lieferant die Rücksendung der als mangelhaft bezeichneten Ware verlangt, gehen die Kosten für Verpackung und Versand zum Lieferanten auf Kosten des KUNDEN. Der Lieferant seinerseits übernimmt die Kosten der Rücksendung zum KUNDEN.
6. Haftung und Rücktrittsrecht
Die Haftung des Lieferanten aus der Lieferung mangelhafter Ware beschränkt sich auf in Art. 5 aufgeführte Leistungen. Im Übrigen übernimmt der Lieferant keine Haftung für die Folgen aus verspäteter oder unvollständiger Lieferung. Insbesondere kann der Lieferant nicht zum Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens verpflichtet werden, welcher dem KUNDEN durch solche verspäteten oder unvollständigen Lieferungen entstehen könnte.
Wenn aus Gründen, die vom Lieferanten nicht zu vertreten sind, der Vertrag nicht innert nützlicher Frist oder zu wirtschaftlich annehmbaren Bedingungen erfüllt werden kann, haben der Lieferant und der Kunde das Recht, unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten. Im Weiteren haftet der Lieferant nicht für das Funktionieren der Geräte und Systeme bei Änderung der behördlichen Vorschriften oder Ausfall einer Netzinfrastruktur oder deren Auswirkung auf die Geräte.
7. Zahlungsbedingungen
Vorbehältlich anderweitiger Abmachungen verstehen sich die Preisangaben in Offerten und Unterlagen des Lieferanten in Schweizer Franken, ab Triesen, exkl. MWSt. Preise für Wiederverkäufer sind netto.
Der Lieferant behält sich Preisänderungen auf bestellten, aber noch nicht ausgelieferten Waren vor. Falls eine solche Änderung zu einer Preiserhöhung von über 10 % führt, hat der KUNDE das Recht, seine Bestellung für die betreffende Ware zu annullieren.
Im Falle von Teillieferungen wird jede Lieferung separat verrechnet und ist auf Fälligkeit hin zu bezahlen.
Ohne gegenteilige Übereinkunft ist jede Rechnung des Lieferanten innert 30 Tagen zu bezahlen. Unberechtigter Abzug wird nachbelastet. Zahlungsort ist Triesen. Befindet sich der KUNDE mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug, ist der Lieferant berechtigt, alle nachfolgenden Lieferungen zurückzuhalten oder sie von der vorherigen Bezahlung durch den KUNDEN abhängig zu machen. Auf Beträge die zur Zeit ihrer Fälligkeit ausstehen, wird ein Verzugszins erhoben, der 4 % über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
8. Behördliche Genehmigungen
Es ist Sache des KUNDEN, die zum Kauf oder Betrieb der Ware benötigten behördlichen Konzessionen und Genehmigungen zu beschaffen.
9. Exportbeschränkungen
Einzelne Geräte und/oder Teile des Lieferanten unterliegen Exportbeschränkungen. Der KUNDE übernimmt die volle Verantwortung und Haftung zu strikter Einhaltung solcher Bestimmungen. Dies gilt insbesondere mit Bezug auf die Wiederausfuhrgesetzgebung der Vereinigten Staaten von Amerika und der COCOM.
10. Spezifikationen und technische Unterlagen
Der Lieferant behält sich vor, die Spezifikationen und technischen Eigenschaften seines Produktesortimentes jederzeit abzuändern, um diese dem neusten Stand der Technik und den behördlichen Anforderungen anzupassen.
Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Illustrationen und Pläne, die dem KUNDEN im Rahmen eines Vertrages überlassen werden, sind als vertraulich zu betrachten und dürfen vom KUNDEN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten weder kopiert noch Dritten ausgehändigt werden. Dies betrifft insbesondere auch verkaufte oder zur Nutzung abgegebene Softwareeinheiten.
11. Abtretung des Vertrages
Der Lieferant behält sich vor, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte, insbesondere an Tochtergesellschaften der Gruppe des Lieferanten, abzutreten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag untersteht dem Recht am Sitz der vertragsschliessenden Zweigniederlassung der Nägele- Capaul communications AG. Gerichtsstand ist der Sitz des Beklagten.